Informationen zu WebXR-Berechtigungen

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Der Artikel beschreibt die Firefox-Funktion Virtuelle Realität (VR) und die Verwaltung der Berechtigungen für Websites, die um Zugriffsberechtigungen auf Ihre VR-Geräte anfragen.

Den Zugriff auf Geräte mit virtueller Realität (VR) erlauben

Websites mit Inhalten, die in virtueller Realität (VR) angezeigt werden können, fragen nach der Berechtigung, auf Ihr angeschlossenes Virtual-Reality-Headset zugreifen zu dürfen. Angenommen, Sie finden ein interessantes 360°-Video oder möchten ein immersives Spiel spielen. Wenn Sie der Website die entsprechende Berechtigung erteilt haben, kann diese den Inhalt sofort in Ihrem Headset anzeigen, ohne dass zuvor noch eine weitere Aktion erforderlich ist (z. B. das Herunterladen einer App).

Dieser Dienst ist optional und Sie entscheiden selbst, ob Sie ihn in Anspruch nehmen möchten. Zum Schutz Ihrer Privatsphäre erlaubt Firefox keiner Website ohne Ihre Erlaubnis den Zugriff auf Ihr Headset. Wie alle Firefox-Elemente basiert auch dieser Dienst auf offenen Standards, um Webentwicklern die weitere Bearbeitung und Weiterentwicklung zu erleichtern.

Funktionsweise

Beim Besuch einer VR-fähigen Website werden Sie von Firefox gefragt, ob Sie den Zugriff auf Ihre VR-Geräte erlauben möchten. Wenn Sie der Website diese Erlaubnis erteilen, sammelt Firefox einige Informationen zu Ihrem Headset und sendet sie an die Website.

Sollten Sie den Zugriff blockieren, führt Firefox keine Aktionen aus. Abhängig von der Website können Sie möglicherweise weiterhin mit Ihrem 2D-Browser auf den Inhalt zugreifen.

Wenn Sie neben Entscheidung merken ein Häkchen setzen, „erinnert“ sich Firefox beim nächsten Besuch dieser Website an Ihre Entscheidung und erlaubt bzw. blockiert für diese Website immer den Zugriff auf Ihre VR-Geräte, ohne erneut danach zu fragen.

Welche Informationen werden an wen gesendet? Wie wird Ihre Privatsphäre geschützt?

Ihre Privatsphäre ist für uns äußerst wichtig, deshalb gibt Firefox ohne Ihre Erlaubnis keine Informationen über Ihre Geräte weiter und auch keine Informationen, die von den Sensoren Ihrer Geräte stammen. Beim Besuch einer Webseite, die Ihre Informationen anfordert, werden Sie um Erlaubnis gefragt, bevor Informationen an diese anfordernde Website und unsere Drittanbieter weitergegeben werden.

Standardmäßig sendet Firefox folgende Informationen über Ihre VR-Geräte:

  • Die Art des VR-Headsets und der angeschlossenen Steuerung, einschließlich Markenname, Anzeigeauflösung, Bildrate und Sichtfeld,
  • die von den Steuergeräten kommenden Eingaben, z. B. Tastendruck und Joystick-Bewegungen,
  • von Ihnen vorgenommene Anpassungen am Headset, z. B. den Augenabstand zwischen Ihren Pupillen (IPD) und den Abstand zwischen dem Objektiv und Ihrem Auge (diese Anpassungen treffen nur auf Sie zu und sind einzigartig),
  • die von Ihnen für VR definierte Raumabmessung,
  • die Höhe des Headsets über dem Boden, wodurch beim Tragen des Headsets Ihre Körpergröße bestimmt werden kann,
  • die Position, Ausrichtung und Beschleunigung des VR-Geräts im Raum relativ zu Ihrer Umgebung.

Diese Informationen werden zum Schutz Ihrer Privatsphäre über eine verschlüsselte Verbindung ausgetauscht. Wenn Firefox die Informationen zu Ihrem Gerät erhält, werden sie an die Website weitergeleitet, die sie angefordert hat. Websites benutzen diese Informationen, um die VR-Umgebung auf den Headset-Anzeigen korrekt zu rendern, die Eingaben der Steuergeräte den entsprechenden Aktionen zuzuordnen und Ihnen dabei zu helfen, innerhalb Ihres konfigurierten Spielbereichs zu bleiben. Das Teilen dieser Informationen mit einer Website erhöht deren Chance, Sie eindeutig zu identifizieren.

Wenn Sie der Website die Berechtigung zum Zugriff auf Ihre VR-Geräte erlauben, kann sie mit den Geräten interagieren und dabei

  • eine VR-Szene anzeigen, die im Headset das gesamte Sichtfeld ausfüllt und jede andere VR-Szene überdeckt,
  • Audioinhalte über die im Headset integrierten oder dort angeschlossenen Lautsprecher abspielen,
  • das haptische Feedback in VR-Controllern steuern (z. B. das Vibrieren des Motors bei virtuellen Autorennen).

Mit der Erteilung einer Berechtigung zum Zugriff auf Ihre VR-Geräte erhält die Website keinen direkten Zugriff auf alle Sensoren des VR-Geräts. Auch wenn die Website die Berechtigung zum Zugriff auf Ihre VR-Geräte hat, erhält sie keine der folgenden Daten:

  • Bilder oder Videosequenzen, die von den Kameras der VR-Geräte aufgenommen wurden. Manchmal werden die Kameras benutzt, um die Position und Ausrichtung des Geräts zu bestimmen. Dabei werden aber nur die Position und Ausrichtung mit der Website geteilt, nicht aber die zur Positionsbestimmung verwendeten Daten.
  • Die geografische Position oder Kompassrichtung und/oder Orientierungsreferenz. Alle Positionen und Ausrichtungen von VR-Geräten beziehen sich nur auf den konfigurierten Spielbereich.
  • Einige VR-Headsets zeigen ein Pass-Through-Video, wenn Sie aus Sicherheitsgründen mit Systemfunktionen interagieren oder wenn es vom Benutzer selbst aktiviert wurde. Das kann passieren, während die Website ihre VR-Szene anzeigt. Die Funktion Pass-Through-Video ist nicht verfügbar für Websites, denen der Zugriff auf die VR-Geräte erlaubt wurde.
  • Informationen von Mikrofonen, auch wenn sie in die VR-Geräte integriert sind.

Möchte eine Website auf die Kamera oder das Mikrofon Ihres VR-Geräts zugreifen, muss sie dafür eine spezielle Berechtigung anfordern. Fordert eine Website eine Zugriffsberechtigung an, beinhaltet diese eine ausdrückliche Anfrage zum Teilen der Kamera und/oder des Mikrofons. Weitere Informationen zu den Berechtigungen für den Zugriff auf Kamera und Mikrofon erhalten Sie unter Kamera- und Mikrofonberechtigungen mit Firefox verwalten.

Eine vollständige Beschreibung der von Firefox gesammelten und verwendeten Informationen finden Sie im Firefox-Datenschutzhinweis.

Informationen darüber, was die Website, die den Zugriff auf Ihre VR-Geräte anfordert, mit Ihren Informationen macht, liefern die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Website.

Einer Website die erteilte Berechtigung wieder entziehen

  1. Klicken Sie auf die Menüschaltfläche menu button de fx89 und wählen Sie Einstellungen.Klicken Sie in der Menüleiste am oberen Bildschirmrand auf Firefox und wählen Sie dann Einstellungen.
  2. Suchen Sie in den Einstellungen mithilfe des Suchfelds nach Virtuelle Realität (oder wählen Sie den Abschnitt Datenschutz & Sicherheit und gehen Sie dort zum Bereich Berechtigungen).
  3. Klicken Sie unter Berechtigungen rechts neben Virtuelle Realität auf die Schaltfläche Einstellungen…, um den Dialog „Einstellungen -VR-Berechtigungen“ zu öffnen.
  4. Prüfen Sie die Liste der Websites mit erlaubten oder blockierten Zugriffsberechtigungen für Virtuelle Realität und ändern Sie diese gegebenenfalls.

Neue Anfragen für den Zugriff auf Ihre VR-Geräte für alle Websites blockieren

Wenn eine Website die Berechtigungsanfrage zum Zugriff auf Ihre VR-Geräte an Firefox sendet, fragt Firefox bei Ihnen nach, ob Sie standardmäßig diese Zugriffsberechtigung erlauben möchten. Sie können Firefox auch ermöglichen, neue Berechtigungsanfragen für alle Websites ohne erneute Rückfrage automatisch zu blockieren:

  1. Klicken Sie auf die Menüschaltfläche menu button de fx89 und wählen Sie Einstellungen.Klicken Sie in der Menüleiste am oberen Bildschirmrand auf Firefox und wählen Sie dann Einstellungen.
  2. Suchen Sie in den Einstellungen mithilfe des Suchfelds nach Virtuelle Realität (oder wählen Sie den Abschnitt Datenschutz & Sicherheit und gehen Sie dort zum Bereich Berechtigungen).
  3. Klicken Sie unter Berechtigungen rechts neben Virtuelle Realität auf die Schaltfläche Einstellungen…, um den Dialog „Einstellungen -VR-Berechtigungen“ zu öffnen.
  4. Setzen Sie ein Häkchen neben Neue Anfragen für den Zugriff auf Ihre VR-Geräte blockieren.
  5. Klicken Sie auf Änderungen speichern, danach schließt sich der Dialog.

Dadurch wird verhindert, dass Websites neue Berechtigungen zum Zugriff auf Ihre VR-Geräte anfordern. Nur Websites mit Berechtigungen, die im Dialog „Einstellungen -VR-Berechtigungen“ erteilt wurden, erhalten Zugriff.

Unterstützung von VR-Inhalten für Ihre Website hinzufügen

Sie können die VR-Unterstützung in Ihren Dienst integrieren, indem Sie der englischsprachigen Anleitung WebXR Device API der MDN web docs folgen.

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